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Aktuelles

Landeshauptstadt Stuttgart verlängert Allgemeinverfügung:

Entnahmeverbot von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen bleibt weiterhin bestehen

| ZuZu Redaktion | Aktuelles

Die Tier- und Pflanzenwelt an den Bächen, Flüssen und Seen leidet weiter unter der anhaltenden Trockenheit. Aus diesem Grund verlängert das Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart das am 26. Juni in Kraft getretene Entnahmeverbot von Wasser.

Die anhaltend hohen Temperaturen und der ausbleibende Niederschlag führen zu niedrigen Wasserständen in den Stuttgarter Gewässern. Dadurch steigt die Wassertemperatur, was die Gewässerökologie stark belastet. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter den Bedingungen. Besonders bedroht sind seltene Arten wie der bundesweit stark gefährdete Steinkrebs.
Aus diesem Grund verlängert das Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart das seit 26. Juni geltende Wasserentnahmeverbot. Ursprünglich sollte es am 31. August enden. Nun gilt das Verbot vorläufig bis zum 30. September 2026. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.

Geldbußen bei Missachtung:
Das Entnahmeverbot gilt für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs – es darf kein Wasser mehr für den privaten Gebrauch geschöpft oder abgepumpt werden. Bei Missachtung ist mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro zu rechnen.
Die entsprechende Amtliche Bekanntmachung wird am 20. August im Stuttgarter Amtsblatt, dem offiziellen Bekanntmachungsorgan der Landeshauptstadt Stuttgart, veröffentlicht. Sie trägt den Titel „Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) zur Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs“.

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