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"Rivalisierende Gruppierungen": Ermittler identifizieren Täter

LKA und Polizei veröffentlichen Ermittlungsergebnisse zu Schiesserei in Zuffenhausen vor 1 Jahr

| ZuZu Redaktion | Aktuelles

In einer gemeinsamen Pressemitteilung äusserten sich Staatsanwaltschaft Stuttgart, Polizeipräsidium Stuttgart und Landeskriminalamt Baden-Württemberg kürzlich zu erfolgreichen Ermittlungen in einem aufsehenerregenden Fall mit Schussagabe in Stuttgart-Zuffenhausen (wir berichteten), der vor rund einem Jahr auch überregional mediale Aufmerksamkeit erlangte.

Im Zusammenhang mit den seit dem 20. Juli 2022 vorgefallenen schweren Gewalttaten und Schussabgaben im Großraum Stuttgart haben die Ermittlungen der seinerzeit eingerichteten Sonderkommission Runaway des Polizeipräsidiums Stuttgart unter Einbindung der beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg gesondert hierzu eingerichteten Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Fokus unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Identifizierung der mutmaßlich an der Schussabgabe vom 17. März 2023 in Stuttgart-Zuffenhausen beteiligten Tatverdächtigen geführt.

Zwei der drei Beschuldigten, die allesamt mutmaßlich der dem Raum Esslingen zuzuordnenden rivalisierenden Gruppe zuzurechnen sein sollen, stehen im Verdacht, am 17. März 2023 gegen 21.07 Uhr an der Burgunderstraße in Stuttgart-Zuffenhausen aus kurzer Entfernung mehrere Schüsse auf eine mutmaßlich der gegnerischen Gruppierung aus dem Raum Stuttgart-Zuffenhausen/Göppingen zuzurechnende Person in Tötungsabsicht abgegeben zu haben (siehe gemeinsame Pressemitteilungen von Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidium Stuttgart vom 18. März 2023 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/5466412 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/5466580). Durch die Schüsse erlitt eine männliche Person schwere, zum Teil dauerhafte Verletzungen. Gegen die zur Tatzeit 20 und 19 Jahre alten Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit, die sich bereits wegen anderer Vorwürfe in Haft befinden, wurden seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart weitere Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes, der schweren und der gefährlichen Körperverletzung sowie des unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe beantragt und am 26. Februar 2024 beziehungsweise am 29. Februar 2024 vom Amtsgericht Stuttgart erlassen.

Dem dritten, zur Tatzeit 20 Jahre alten Beschuldigten mit türkischer Staatsangehörigkeit wird vorgeworfen, die mutmaßliche Tatwaffe des anderen 20-jährigen Beschuldigten im Nachgang zerstört und entsorgt zu haben. Ihm soll es dabei darauf angekommen sein, dessen Verfolgung beziehungsweise Bestrafung zu verhindern. Er befindet sich derzeit bereits wegen anderer Vorwürfe in Untersuchungshaft. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde gegen ihn am 28. Februar 2024 ein weiterer Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten Strafvereitelung erlassen.

Die Ermittlungen dauern an.