Mit der seit 9. Februar 2022 geltenden neuen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg sind neue Lockerungen verbunden. Vor allem der Einzelhandel darf sich auf eine Normalisierung freuen.
Neben der Lockerung für den Einzelhandel sind auch Lockerungen für den kulturellen Bereich, der Gastronomie, Veranstaltungen und weitere Bereiche in Kraft getreten.
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