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Brötchentaste mutiert zur "Brezeltaste":

Parkgebühren steigen ab 1. Oktober in Stuttgart

| ZuZu Redaktion | Aktuelles

Die Landeshauptstadt Stuttgart erhöht zum 1. Oktober die Parkgebühren im Schnitt um rund 20 Prozent. Das kostenlose Kurzzeitparken bleibt bestehen – künftig unter dem Namen „Brezeltaste“ statt „Brötchentaste“.

Die Landeshauptstadt Stuttgart passt die Parkgebühren an. Zum 1. Oktober 2026 steigen sie im Schnitt um rund 20 Prozent. Die Erhöhung orientiert sich an den gestiegenen Preisen im öffentlichen Nahverkehr. Gleichzeitig bleibt das kostenlose Kurzzeitparken erhalten.

Die Parkgebühren werden in Stuttgart regelmäßig angepasst, in der Regel alle drei Jahre. Grundlage ist die Entwicklung der Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr, konkret steigen die Preise entlang der Tarife im Gelegenheitsverkehr. Zuletzt wurden die Gebühren Anfang 2024 erhöht.

Konkret steigen die Gebühren in der Innenstadt und in anderen bewirtschafteten Gebieten unterschiedlich stark. In der Innenstadt kostet eine Stunde Parken künftig 6,40 Euro statt bisher 5,50 Euro. In den äußeren Bezirken steigt der Preis für eine Stunde von bisher 1,20 Euro auf 1,50 Euro. Auch die Preise in Parkhäusern und auf Park-and-Ride-Anlagen werden um etwa 13 bis 18 Prozent erhöht. Der bisher gültige Abendtarif steigt auf 7,50 Euro und wird künftig ab 21 Uhr angeboten.

OB Nopper sagt: „Wir sind nach den Vorstößen aus dem Gemeinderat und aus den Stadtbezirken nochmals in Sachen der sogenannten Brötchentaste in uns gegangen und sind zur Überzeugung gelangt, dass diese mit einer Gebührenbefreiung für 30 Minuten beibehalten werden sollte. Im Übrigen halten wir es für charmanter und regionaltypischer, wenn wir die Brötchentaste zukünftig in Stuttgart Brezeltaste nennen.“

Die Landeshauptstadt Stuttgart rechnet im Zuge der Anpassung der Parkgebühren mit zusätzlichen Einnahmen, die bereits im Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt sind. Für das Jahr 2026 sind Mehreinnahmen von rund 753.000 Euro eingeplant, ab 2027 werden jährlich etwa 2,26 Millionen Euro erwartet. 

Gleichzeitig weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die tatsächliche Höhe der Mehreinnahmen vom künftigen Mobilitätsverhalten abhängt. Ziel der Maßnahme ist es, Anreize für eine stärkere Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu setzen. Daher können die realen Einnahmen unter den Planwerten liegen.

Für die Umstellung der Parkautomaten fallen einmalige Kosten an. Diese liegen bei rund 190.000 Euro.

 

Die künftig geltende Parkgebührensatzung sowie die Entgeltordnung sind hinterlegt unter dieser Adresse: https://allris.stuttgart.de/vo020?VOLFDNR=1009527&refresh=false&TOLFDNR=1024585