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Pflicht zur Kastration und Registrierung ab März 2027:

Stuttgart beschließt Katzenschutzverordnung

| ZuZu Redaktion | Aktuelles

Ab 1. März 2027 gilt in Stuttgart für Katzen mit unkontrolliertem Freigang eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Die Verordnung soll Tierleid verhindern, die Zahl verwilderter Katzen senken und den Tierschutz entlasten.

Halter müssen die Vorgaben rechtzeitig erfüllen.

Für Katzen mit unkontrolliertem Freigang gelten in Stuttgart ab 1. März 2027 eine Kastrationspflicht sowie Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten. Die entsprechende Katzenschutzverordnung soll Schmerzen, Leiden und dauerhafte Schäden bei freilebenden Katzen verhindern und langfristig die Zahl verwilderter Katzen im Stadtgebiet verringern. Der Gemeinderat hat diesem Vorgehen am Donnerstag, 22. Oktober, zugestimmt.

Die Verordnung verpflichtet Halterinnen und Halter, Katzen mit unkontrolliertem Freigang kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Kastrationspflicht soll die unkontrollierte Vermehrung eindämmen. Kennzeichnung und Registrierung sollen dazu beitragen, entlaufene Tiere schneller ihren Halterinnen und Haltern zuzuordnen und zurückzugeben. Die Stadt bleibt als Fundbehörde zuständig. Der Tierschutzverein und die Katzenhilfe übernehmen in Stuttgart im Rahmen bestehender Vereinbarungen die Versorgung gefundener Tiere. Für Ausnahmeregelungen ist das Amt für öffentliche Ordnung zuständig.

Grundlage der Verordnung sind das Tierschutzrecht und die Auswertung von Daten aus den vergangenen Jahren. Diese zeigen, dass freilebende Katzen flächendeckend im Stadtgebiet vorkommen, häufig krank sind und sich stark vermehren. Mit der Verordnung will die Stadt die Tiere schützen, das Tierheim und die ehrenamtliche Tierschutzarbeit entlasten und die wildlebende Katzenpopulation nachhaltig verringern. Langfristig erwartet sie dadurch auch geringere kommunale Kosten für die Unterbringung und medizinische Versorgung der Tiere. Bei aufgefundenen Katzen kontrolliert der Städtische Vollzugsdienst oder kontrollieren städtische Beauftragte, ob die Vorgaben der Katzenschutzverordnung eingehalten werden. Fehlt die Kastration, kann sie gegenüber den jeweiligen Halterinnen und Haltern angeordnet werden. Fehlen Kennzeichnung oder Registrierung, kann die Stadt diese ebenfalls anordnen. Das gilt auch für die Kastration nicht registrierter Katzen.

Die Stadt fordert Tierhalterinnen und Tierhalter auf, fehlende Kennzeichnungen und Registrierungen schnellstmöglich nachzuholen und Katzen, die nicht ausschließlich in der Wohnung leben, kastrieren zu lassen. Spätestens zum 1. März 2027 müssen die jeweiligen Pflichten erfüllt sein. Im Interesse des Tierwohls empfiehlt die Stadt, die Vorgaben bereits vorher umzusetzen.

 

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