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Gewinnmaximierung auf Kosten sozial Schwacher:
Vonovia scheitert vor Gericht - Mieterverein unterstützt Mieter bei Abwehr unzulässiger Mieterhöhungen
Das Amtsgericht Stuttgart hat die Klage der Vonovia-Tochter Süddeutsche Wohnen GmbH auf Mieterhöhung abgewiesen. Ein Mitglied des Mietervereins Stuttgart setzte sich mit Unterstützung des Vereins erfolgreich zur Wehr.
Das Urteil ist ein klares Signal: Vonovia darf Mieter nicht mit konstruierten Zuschlägen unter Druck setzen, um Gewinne und Renditen für Aktionäre zu maximieren. Besonders verwerflich ist, dass diese Praxis oft finanziell schwächer gestellte Haushalte trifft. Da weitere Klagen gegen Mitglieder des Mietervereins anhängig sind, rechnet der Verein auch dort mit ähnlichen Erfolgen – sofern Vonovia nicht endlich einsichtig wird und die unberechtigten Forderungen zurücknimmt.
Unzulässige Mieterhöhungen mit System: Vonovia forderte von Mietern in Stuttgart-Ost eine Erhöhung von 600,48 Euro auf 667,77 Euro monatlich und begründete dies mit angeblichen Zuschlägen für einen Freisitz, eine Maisonette-Wohnung und manuelle Rollläden. Das Gericht urteilte: Keiner dieser Punkte rechtfertigt eine Mieterhöhung. „Vonovia versucht bundesweit, Mieter mit fragwürdigen Begründungen zu höheren Zahlungen zu drängen – nicht, um faire Mieten durchzusetzen, sondern um die Rendite für Aktionäre zu steigern“, sagt Ralf Brodda, Vorsitzender des Mietervereins Stuttgart. „Dass dies häufig besonders einkommensschwache Haushalte trifft, ist inakzeptabel und verzerrt zudem die Mietspiegel.“
Mehrere Klagen anhängig: Mieterverein Stuttgart erwartet weitere Erfolge „Dieser Fall ist kein Einzelfall“, betont Brodda. „Weitere Mitglieder des Mietervereins Stuttgart setzen sich gegen ähnliche Forderungen zur Wehr – und haben gute Aussichten auf Erfolg.“ Das Urteil aus Stuttgart bestätigt die Rechtsprechung anderer Gerichte, etwa in Berlin und Düsseldorf. „Vonovia sollte die Zeichen der Zeit erkennen und alle unberechtigten Mieterhöhungen freiwillig zurücknehmen, statt weitere Prozesse zu riskieren.“