Zum Hauptinhalt springen

Aktuelles

Raucher und Vaper, aufgepasst:

Neue Rauchverbote in Baden-Württemberg – das gilt seit Juni

| ZuZu Redaktion | Aktuelles

Seit dem 1. Juni gelten in Baden-Württemberg verschärfte Regelungen zum Nichtraucherschutz. Ziel der Gesetzesänderung ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche stärker vor den Folgen des Passivrauchens zu schützen.

Künftig ist das Rauchen nicht mehr nur in zahlreichen Innenräumen untersagt, sondern auch an weiteren Orten im Freien. Dazu zählen öffentliche Kinderspielplätze, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Schulgelände einschließlich der Schulhöfe sowie Freizeit- und Erholungseinrichtungen wie Freibäder, Zoos und Freizeitparks. Die neuen Vorgaben gelten nicht nur für klassische Zigaretten, sondern auch für E-Zigaretten, Vapes, Tabakerhitzer und ähnliche Produkte – unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht.

In Freibädern, Zoos und Freizeitparks dürfen weiterhin gesonderte Raucherbereiche eingerichtet werden. In Schulen und Behörden sind solche Ausnahmen dagegen nicht vorgesehen. Auch in der Gastronomie bleiben bestimmte bisherige Ausnahmeregelungen bestehen, etwa für ausgewiesene Rauchernebenräume oder bestimmte Ein-Raum-Kneipen.

Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen können bis zu 500 Euro fällig werden. Für Betreiber von Einrichtungen, die die Vorgaben nicht umsetzen, sind deutlich höhere Geldbußen möglich.


Die Landesregierung begründet die Neuregelung mit dem Gesundheitsschutz und der Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes an aktuelle Entwicklungen wie die zunehmende Verbreitung von E-Zigaretten und Vapes.