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Luftgrenzwerte werden seit Jahren eingehalten:

OB Nopper fordert von neuer Landesregierung Aufhebung von flächendeckendem Tempo 40 in Stuttgart

| ZuZu Redaktion | Aktuelles

Stuttgarts OB Frank Nopper fordert die Landesregierung auf, das flächendeckende Tempo 40 in Stuttgart aufzuheben. Da Luftgrenzwerte seit Jahren eingehalten würden, sei Tempo 50 auf Hauptstraßen wieder angemessen. Tempo 30 solle nur in besonderen Gefahrenbereichen gelten.

Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper fordert von der neuen Landesregierung eine Kehrtwende bei der Anordnung von flächendeckendem, auf fast allen Vorbehaltsstraßen geltenden Tempo 40 in der Landeshauptstadt Stuttgart.

In einem Schreiben an Verkehrsministerin Nicole Razavi und Umweltministerin Thekla Walker erklärte Nopper: „Ergreifen Sie zu Ihrem Amtsantritt die Chance und nehmen Sie Abstand von überholten und überkommenen Vorstellungen. Heben Sie Tempo 40 besser heute als morgen auf den Strecken auf, soweit dies vom Luftreinhalteplan motiviert war.“

Nachdem seit fünf Jahren alle Grenzwerte für die Luftreinhaltung eingehalten werden, gibt es aus meiner Sicht keinen begründeten Anlass mehr, an diesen Tempo 40-Regelungen weiter festzuhalten.

Tempo 30 in besonderen Gefahrenbereichen

Auf leistungsfähigen Hauptverkehrs-, Landes- und Bundesstraßen – wie etwa auf der Cannstatter Straße oder auf der Pischekstraße – sollte nach Noppers Auffassung Tempo 50 Regelgeschwindigkeit sein. Die StVO-Novelle sieht auch aus Gründen der Vereinfachung und der Verständlichkeit Tempo 30 oder Tempo 50 vor, nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen Tempo 40. Ein fast flächendeckendes Tempo 40, wie es in Stuttgart gilt, ist dort nicht vorgesehen.

Tempo 40 wurde in Stuttgart im Zuge des Luftreinhalteplans auf allen Vorbehaltsstraßen innerhalb des Stuttgarter Stadtkessels sowie auf einigen Zulaufstrecken in Außenbezirken und damit auf 9 Prozent der Stuttgarter Straßen vom Landesverkehrsministerium angeordnet. In keiner anderen deutschen Großstadt wurde ein derart engmaschiges Tempo 40-Netz installiert wie in Stuttgart. In anderen baden-württembergischen Großstädten wurde zudem die Tempo 40-Regelung vom Land Baden-Württemberg nach Einhaltung der Grenzwerte für die Luftreinhaltung wieder aufgehoben.

Das vom Land vor wenigen Wochen statt der Luftreinhaltung vorgetragene Argument, für Tempo 40 spreche die Unfallvermeidung, überzeugt Nopper nicht. Vielmehr sehe die neue Straßenverkehrsordnung in besonderen Gefahrenbereichen zur Unfallvermeidung Tempo 30 vor. Anders formuliert: In besonderen Gefahrenbereichen sollte statt Tempo 40 Tempo 30 angeordnet werden. Im Übrigen statt Tempo 40 Tempo 50.

 

(Foto: OB Nopper. Bild: Maksim, via Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 4.0)