Aktuelles

Zum Schutz von Igeln und Kleintieren:
Stadt Stuttgart untersagt nächtlichen Betrieb von Mährobotern
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet untersagt, um dämmerungs- und nachtaktive Tiere wie Igel zu schützen. Künftig dürfen Mähroboter in Stuttgart nur noch tagsüber betrieben werden.
Konkret müssen Mähroboter eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang stillgelegt werden und dürfen erst wieder eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des Folgetags in Betrieb genommen werden. Die Regelung gilt flächendeckend im gesamten Stadtgebiet und tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hintergrund der Entscheidung ist der seit Jahren zu beobachtende Rückgang der Igelbestände, der unter anderem auf den zunehmenden Einsatz automatisierter Gartengeräte in privaten Gärten und öffentlichen Grünflächen zurückzuführen ist. Was für viele Menschen Komfort bedeutet, kann für Wildtiere zur erheblichen Gefahr werden. In den Abend- und Nachtstunden sind Igel auf Nahrungssuche in Gärten, Parks und Grünanlagen unterwegs. Mähroboter erkennen Hindernisse jedoch häufig erst bei direktem Kontakt. Da sich Igel bei Gefahr instinktiv einrollen – ein Verhalten, das sie vor natürlichen Fressfeinden schützt – sind sie gegenüber den rotierenden Messern der Geräte nicht geschützt. Dies führt immer wieder zu schweren Verletzungen oder zum Tod der Tiere.
Igel und viele andere Kleintiere sind dämmerungs- und nachtaktiv und spielen eine wichtige Rolle im ökologischen Gleichgewicht städtischer Grünräume. Als Insektenfresser tragen sie zur natürlichen Regulierung von Schnecken, Larven und anderen wirbellosen Tieren bei und sind damit ein Bestandteil eines funktionierenden urbanen Ökosystems. Trotz ihrer Anpassungsfähigkeit an den Siedlungsraum gehen ihre Bestände seit Jahren zurück.
Der Leiter des Umweltamts, Andreas Neft, sagt: „Mit dieser Allgemeinverfügung setzt die Stadt Stuttgart ein klares Zeichen für den Artenschutz. Der Schutz von Igeln und anderen Kleintieren ist nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern auch Ausdruck der Verantwortung für die biologische Vielfalt im städtischen Raum. Die Einschränkung betrifft ausschließlich die Nachtstunden – tagsüber ist der Einsatz von Mährobotern weiterhin uneingeschränkt möglich.“
Auch die Untere Naturschutzbehörde Stuttgart verweist auf die Bedeutung der Maßnahme. Abteilungsleiterin Renate Kübler erklärt: „Städte sind zunehmend wichtige Lebensräume für zahlreiche Tierarten. Gleichzeitig entstehen hier vermeidbare Gefahrenquellen. Mit dem nächtlichen Betriebsverbot wird ein konkretes Risiko deutlich reduziert. Wir setzen dabei auch auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.“
Ausnahmen von dem Verbot sind im Einzelfall möglich, wenn nachgewiesen wird, dass keine Gefahr für Tiere besteht – etwa bei vollständig abgeschirmten Flächen oder Dachgärten. Auch die landwirtschaftliche Bodennutzung ist von der Allgemeinverfügung ausgenommen, soweit sie der guten fachlichen Praxis entspricht.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung kann im Amt für Umweltschutz eingesehen werden.
